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29.08.2022

Wer auf mobiles Internet angewiesen ist, stößt im Alltag trotz großer Fortschritte beim Ausbau der Netze und neuer Standards wie 5G in vielen Regionen Deutschlands noch immer oft auf Probleme. Gerade in ländlichen Gebieten halten Provider häufig nicht, was sie ihrer Kundschaft versprechen. Diese technischen Komplikationen sind dabei nur eine Seite der Medaille. Richtig: Viele Verbraucher zahlen für eine Geschwindigkeit, die viele Tarife regelmäßig nicht erreichen. Die für den Mobilfunk zuständige Bundesnetzagentur hat nun ein Papier mit insgesamt sechs zentralen Eckpunkten erarbeitet. Diese Punkte sollen möglichst bald regeln, welche Ansprüche Kundinnen und Kunden im Falle einer sogenannten Minderleistung ihren Anbietern gegenüber geltend machen können.

Minderungsrecht für Mobilfunkkunden

Änderungsvorschläge stehen bis Ende September zur Diskussion

Klaus Müller, der amtierende Präsident der Bundesnetzagentur, präsentierte zum Ende der vergangenen Woche die neuen Ziele der Behörde. Es gehe darum, Verbraucher in Zukunft in die Situation zu versetzen, bei nachweislich zu geringer Leistung der mobilen Internetanschlüsse im Zweifelsfall Erstattungen einzufordern oder – wie von vielen Experten gefordert – auch vorzeitig einen Tarifwechsel vorzunehmen. Das Papier zum Thema Minderleistung versteht sich im ersten Schritt als Grundlage für Diskussionen, an denen sich bis zum Stichtag 30.09.2022 alle Beteiligten in schriftlicher Form beteiligen können. Verbraucherschützer üben schon jetzt insbesondere an den potenziellen Mindestwerten in ländlichen Gegenden Kritik. Offensichtlich ist dennoch: Dass Mobilfunknutzer im Kontext der überarbeiteten Verbraucherrechte im Telekommunikationsgesetz (TKG) stärker in den Fokus gerückt werden, ist grundsätzlich sinnvoll und wichtig.

Ländliche Regionen leiden am stärksten unter geringen Übertragungsraten

Schwierig ist und bleibt, wie gesagt, die Stellung von Kundinnen und Kunden, die außerhalb von Großstädten und Ballungszentren leben. Sie müssten bei Umsetzung des Eckpunktepapiers wahrscheinlich mit einem Wert von zehn Prozent der vertraglich geregelten Maximalrate ihres Tarifs vorliebnehmen. Kein Wunder also, dass sich hier vonseiten vieler Verbraucherschützer bereits Widerstand ankündigt. Ein wichtiger Schritt zur Ermittlung zu geringer Leistungen soll in jedem Fall eine neue Lösung für den Mobilfunksektor sein. Hier könnte die Desktop-App Pate stehen, die seit langem einen Geschwindigkeitstest für Festnetz-Anschlüsse erlaubt. Die Bundesnetzagentur plant in diesem Bereich ein innovatives Angebot, das ausdrücklich auf den Bereich Mobilfunk zugeschnitten ist. Die Neuentwicklung ist nach Auffassung der Behörde erforderlich, da „bereits bestehende Erfahrungen“ aus der Vergangenheit keine Überwachung des Sektors und eine „Konkretisierung einer solchen Minderleistung“ erlauben.

Insgesamt sechs Eckpunkte stehen im Mittelpunkt des Agentur-Papiers

Im Zentrum des Papiers stehen abseits der Minderleistung auch allgemeine Aspekte zum Thema Mobilfunk. Zudem geht es um die Frage, wie Mechanismen zur Ausgestaltung der Überwachung in der Sparte aussehen soll. Dazu gehört auch die Erarbeitung von Standards für den Messaufbau und die „Erfassung zur Endkundenmessumgebung“. Bezüglich des Überwachungsmechanismus will sich die Bundesnetzagentur weiterhin mit der angemessenen Funktionsweise im Mobilfunk befassen und sinnvolle Konzepte entwickeln. Nötig sei nicht zuletzt die Definition der „Eigenschaften des Mobilfunknetzes“. Auch das Umfeld der Nutzung durch Endkunden und „der geschätzte Maximalwert“ sollen eine wichtige Rolle spielen. Mit Blick auf ländliche Regionen bedeutet dies, dass unter anderem Funkmasten-Standorte bei Berechnungen stärker berücksichtigt werden. In den genannten Gebieten, so die Erklärungen der Behörde, setzten Dienstleister aktuell auf niedriger Frequenzen, wodurch eine größere Reichweite erreicht werde.

Bei gleichzeitig geringerem Datendurchsatz. Eine bundeseinheitliche Regelung für den Überwachungsmechanismus auf Basis des Status Quo sei für die Überwachung besser geeignet als abweichende Werte auf regionaler, vertraglich vorgegebener Maximalwerte.

So möchte die Netzagentur Minderleistung zukünftig definieren

Im Hinblick auf den Messaufbau strebt die Bundesnetzagentur auf 30 Messungen an, die auf insgesamt sechs Messungen an sechs Kalendertagen verteilt erfolgen sollen. Die Messpausen sollen bei je fünf Minuten liegen, wobei zwischen Dritt- und Viertmessungen jeweils drei Stunden liegen sollen. Bei der Berechnung der Minderleistung wiederum sieht das Papier der Behörde für eine „erhebliche Abweichung“ einen Abschlag von 75 Prozent in städtischen, 85 Prozent in „halbstädtischen Bereichen“ und 90 Prozent in ländlichen Gebieten vor. Sowohl beim Download als auch Upload über das mobile Internet. Eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßige Abweichung“ der Geschwindigkeit würde demnach vorliegen, wenn die Messwerte an drei der fünf Messtage nicht wenigstens einmal ein Wert von

  • 25 Prozent der vereinbarten Geschwindigkeit in städtischen Gebieten
  • 15 Prozent der vereinbarten Geschwindigkeit in halbstädtischen Regionen
  • 10 Prozent der vereinbarten Geschwindigkeit im ländlichen Raum

nachgewiesen werden könnte.

Die bisher zugrundeliegende mobile Version der App für die Ermittlung zur Breitbandmessung und Offenlegung von Funklöchern soll der Bundesnetzagentur zufolge als Grundlage für Nachweise zu Minderleistung dienen.

App zur Ermittlung der Datenübertragung soll modernisiert werden

Die bestehende App soll um verschiedene wichtige Funktionen erweitert werden. Vorgesehen ist zum Beispiel, dass Nutzer der Anwendung im Vorfeld einer Messung zunächst Auskunft zu Schätzungen der Maximalwerte in der jeweiligen Region erhalten – unter Berücksichtigung der geplanten „geografischen Abschläge“. Wie gehabt soll die Festlegung der ordnungsgemäßen Messumgebung in der Verantwortung der Kundinnen und Kunden liegen. Die Behörde will ihrerseits durch technischen Rahmenbedingungen eine Vermeidung typischer Fehlerquellen garantieren, um eine bestmögliche Messung der Endkundenumgebung sicherzustellen. Auf die zu erwartende Kritik an den augenscheinlich sehr hohen Abschläge reagierte die Bundesnetzagentur im Vorhinein. Angesichts mitunter hoher dreistelliger Megabit-Werte, die in vielen Mobilfunkverträgen inzwischen als maximale Geschwindigkeit genannt werden, werde die tatsächliche Rate der Datenübertragung für die Mehrheit der Endkundinnen und -kunden trotz eines Abschlags auf einem hohen Niveau liegen.

Anbieter, Verbraucher und andere Interessenten können Stellung nehmen

Insofern nimmt die Netzagentur Kritikern schon in der ersten Diskussionsphase sprichwörtlich den Wind aus Segeln. So wünschenswert ein klar geregelter rechtlicher Anspruch auf Entgelt-Kürzung bei Nichterfüllung vertraglicher Vereinbarungen zu Geschwindigkeiten für mobiles Internet ist: Über die Konsequenzen, die zu geringe Übertragungsgeschwindigkeiten für Verbraucher haben sollen, wird zu sprechen sein. Spannend wird sein, wie Telekommunikationsdienstleister, Verbraucher sowie Verbraucherschützer auf den Vorschlag der Behörde bis Ende September reagieren werden. Agenturchef Müller verwies jedenfalls explizit darauf, es handele sich um einen Prozess, an dessen Ende ein für Verbraucher sinnvolles Verfahren stehen soll. Der Abschied von allgemeinen Grenzwerten für Datenübertragungsraten jedenfalls sei überfällig. Unklar ist dabei, wie genau Erstattungsansprüche für Verbraucher letzten Endes gestaltet werden sollen.

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