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09.06.2022

Während das Europäische Parlament pünktlich nach dem Pfingstwochenende endlich die langwierigen und hitzigen Verhandlungen mit den Mitgliedsländern über die von Konsumenten so ersehnte Vereinheitlichung für Ladekabel (Stichwort: „ein Kabel für alle Geräte“) mit dem Standard USB-C ab Jahresmitte 2024 auf den Weg gebracht hat, kämpft die deutsche Politik mit einem gänzlich anderen Problem. In Deutschland geht es weiterhin um das sogenannte „Recht auf schnelles Internet“. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte einen Vorschlag für „Datengeschwindigkeiten des Universaldienstes“ unterbreitet. Grundlage ist dabei eine Verordnung der Bundesnetzagentur. Die Experten der Agentur hatten einen Auftrag des zuständigen Bundesverkehrsministeriums erhalten und sich für eine Mindestgeschwindigkeit von zehn Megabit pro Sekunde (Mbit/s) beim Download und eine Mindestrate von 1,7 Mbit/s für das Hochladen von Daten vorgeschlagen. Zugleich soll dem Vorschlag zufolge eine Latenz von maximal 150 Millisekunden in Zukunft verbindlich sein.

Doch schon früh hatten erste Bundesländer mit Blick auf die Entscheidung im Bundesrat Widerstand angekündigt und einen Gegenvorschlag unterbreitet. Dieser Gegenwind führt nun wie erwartet dazu, dass der Bund warnt: Die neuen Regeln könnte vollends scheitern – mit möglicherweise weitreichenden Folgen für Haushalte und Unternehmen.

Bundesrat schnelles Internet

Verkehrsministerium warnt vor zu hohen Forderungen bei Mindestraten

Nichts weniger als das Grundrecht auf schneller Internet stehe durch den Konfrontationskurs vonseiten der Länder auf dem Spiel, heißt es aus Berlin. Daniela Kluckert, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, betonte die Gefahr des Scheiterns für die geplanten Regeln. Zugleich verwies Kluckert im Gespräch mit dem „Handelsblatt“ auf ein mögliches Missverständnis hin. So solle der besagte Universaldienst ausdrücklich kein Instrument im Sinne eines flächendeckenden Netzausbaus im Bereich der Glasfasernetze sein. Vielmehr handele es sich um eine Art „Sicherheitsnetz“, welches eine gleichermaßen soziale wie wirtschaftliche Teilhabe zum Ziel habe. Eben deshalb warnt die Ampel-Koalition, ein Veto der Länder im Bundesrat könnte zu erheblichen Verzögerungen oder gar zum generellen Scheitern des Rechts auf schnelles Internet zur Folge haben.

Bundesrat steht am Freitag vor der Entscheidung

Sollten die Länder bezüglich des Universaldienstes mit einer Korrektur der Mindestraten erfolgreich sein, drohe dies zur Bremse für den eigentlich geplanten, regulären Glasfaserausbau zu werden. Die FDP-Politikerin Kluckert nahm deutlichen Bezug auf die drohenden Konsequenzen. Setzen sich die Länder durch, müssten die höheren Raten für die „universale Versorgung“ automatisch für die „entlegensten und am schlechtesten zu erreichenden Gebiete“ erreicht werden. Dies wiederum könne und dürfe nicht das erklärte Ziel sein. Es brauche stattdessen einen schnellen, flächendeckenden Ausbau, der die Gesamtsituation in Deutschland berücksichtigt. Die Warnungen des Bundes kommen aktuell nicht zufällig. Am Freitag dieser Woche (10.06.2022) steht die nächste Beratungsrunde im Bundesrat über die sogenannte „Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“ ins Haus.

Koalitionsvertreter versuchen dementsprechend nochmals, positiv auf die Länder einzuwirken. Die Verordnung soll Telekommunikationsdienstleister zur Lieferung der genannten Raten verpflichten, wobei die geplante Richtlinie im Telekommunikationsgesetz neben dem Dienst für die oben erwähnte „Teilhabe“ auch die Sicherstellung eines ausreichend schnellen Zugangs für Sprachkommunikationsdienste erreichen soll.

Niedersachsen und Bayern mit deutlichen Forderungen an den Bund

Die Regierungsparteien hatten sich über verschiedenste Kritik bereits Mitte Mai über eine Mehrheit im Mehrheit im Digitalausschuss des Bundestages durchgesetzt und den – faktisch verspätet eingereichten Vorschlag – verabschiedet. „Zu spät“ deshalb, weil das Gesetz ein Inkrafttreten der neuen Regeln zur Monatsmitte vorsieht. Parallel dazu hatten die einzelnen Fraktionen der Koalition den klaren Auftrag formuliert, die Bundesregierung müsse die vorgeschlagenen Daten mit Blick auf Haushalte mit mehreren Personen nochmals auf ihre Tauglichkeit prüfen. Dazu gehört ebenfalls eine mögliche Anpassung der Mindestraten nach einem Jahr. Es sind vor allem die Bundesländer Niedersachsen und Bayern, die Druck ausüben und insbesondere den leistungsstärkeren Internetanschluss via Kabel beim Recht auf schnelles Internet stärker berücksichtigt wissen wollen.

Bayerns CSU-Finanzminister Albert Füracker war einer der größten Kritiker, der Unverständnis äußerte, weshalb die Bundesregierung eine Download-Rate von zehn Mbit/s in der heutigen Zeit für ausreichend empfinden könne.

CSU-Politiker sieht Aussagen der EU-Kommission als sinnvollen Richtwert

Füracker nannte als Vergleichsgröße die entsprechenden Aussagen der Europäischen Kommission. Dort gelten Internetverbindungen erst ab einer Download-Rate von 30 Mbit/s als schnell. Für den Politiker steht deshalb fest: Die EU-Einschätzung müsse für Deutschland eindeutig die Untergrenze sein. Dass die härteste Kritik aus Bayern und Niedersachsen kommt, liegt nahe. In beiden Bundesländern spielen ländliche geprägte Strukturen eine besonders große Rolle, weshalb die Politik vor Ort einen stärkeren Ausbau der Glasfasernetze anstelle der zu langsamen Satellitentechnologie fordert. Füracker sieht in schnellem Internet deshalb „den Schlüssel“, um für Menschen in Städten und ländlichen Regionen vergleichbar gute Lebensbedingungen zu schaffen. Der Bund müsse seine derzeitige Position deshalb dringend im Sinne des Verbraucherschutzes überdenken.

Apropos Verbraucherschutz:

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) bzw. die Vorständin Jutta Gurkmann hält den Vorschlag der Länder und der Fraktion von CDU und CSU für sinnvoll. „Stabile Datengeschwindigkeiten“ von wenigstens 30 Mbit pro Sekunde im Download seien ein guter Kompromiss für Deutschland und wichtig, will man eine richtungweisende Grundversorgung mit Breitbandinternet garantieren.

Bundesregierung wirbt weiterhin für Zustimmung – zum Wohle der Internetnutzer

Währenddessen lassen die Parteien der „Ampel“ nichts unversucht, die Länder im Bundesrat zu überzeugen, um ein Scheitern der geplanten Regeln zu verhindern. Bisher berichten Medien über eine eher unübersichtliche Lage in den einzelnen Ländern. Der Ausgang der Abstimmung in der Bundesratssitzung am kommenden Freitag sei keineswegs vorhersehbar. Dies bestätigt auch eine Rückmeldung aus dem Wirtschaftsministerium Niedersachsen. Dort heißt es, eine Anhebung der Mindestraten sei ebenso denkbar wie eine ausreichende Zustimmung für den Vorschlag der Bundesregierung.

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